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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kommerzielle und vertragliche Bedingungen für POC-Zusammenarbeiten und den SaaS-Dienst von Enquant.

Zuletzt aktualisiert: August 2026

Dieses Dokument ist ein Arbeitsentwurf und befindet sich in rechtlicher Prüfung. Die endgültige, verbindliche Fassung wird nach Abschluss der Prüfung veröffentlicht.

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Leistungen der Enquant GmbH, Niederdorfstraße 3, 4063 Hörsching, Österreich, eingetragen beim Landesgericht Linz unter FN 683647p („Enquant“), gegenüber ihren Kunden. Die Leistungen von Enquant richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB); Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Individualvereinbarungen — insbesondere Bestellformulare und Statements of Work — gehen diesen Bedingungen vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Enquant ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Leistungen

Enquant stellt eine Software-as-a-Service-Plattform für operative Entscheidungsintelligenz bereit. Engagements folgen vier Schritten: Modellieren (wir erfassen Objekte, Restriktionen und Ziele und bauen das Entscheidungsmodell), Wirkung messen (unsere Ergebnisse laufen parallel zu den Live-Daten des Kunden), Integrieren (Anbindung an die transaktionalen Systeme des Kunden) und Live gehen (automatisierte optimale Entscheidungen im Produktivbetrieb).

Die Schritte Modellieren und Wirkung messen bilden gemeinsam den kostenlosen Proof of Concept (POC) und begründen keine Zahlungspflicht. Leistungsbeschreibungen auf der Website sind unverbindlich; der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Bestellformular.

3. Vertragsschluss

Der kostenlose POC wird durch übereinstimmende Erklärung in Textform (z. B. E-Mail) initiiert und kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Er verpflichtet den Kunden nicht zum Bezug kostenpflichtiger Leistungen.

Ein verbindlicher Vertrag über kostenpflichtige Leistungen — Integration und SaaS-Abonnement — kommt erst durch Unterzeichnung eines Bestellformulars oder Statements of Work durch beide Parteien zustande.

4. Preise und Zahlung

Die Integration wird als einmalige Projektpauschale gemäß Bestellformular verrechnet. Die laufende Nutzung der Plattform wird als jährliches SaaS-Abonnement verrechnet, beginnend bei EUR 50.000 pro Jahr, proportional skalierend mit dem verwalteten Kostenvolumen, wie im Bestellformular festgelegt.

Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Erhalt ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Enquant kann den Zugang zur Plattform nach vorheriger Ankündigung sperren, wenn fällige Entgelte unbezahlt bleiben.

5. Service Level und Support

Verfügbarkeitsziele, Supportkanäle und Reaktionszeiten werden im Bestellformular festgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, leistet Enquant Support per E-Mail an österreichischen Werktagen und bemüht sich im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen um eine durchgehende Verfügbarkeit der Plattform.

Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt und außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.

6. Kundendaten und Vertraulichkeit

Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Daten. Enquant verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen.

Soweit Enquant personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien gemeinsam mit dem Bestellformular eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO.

Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre danach streng vertraulich.

7. Geistiges Eigentum

Die Enquant-Plattform einschließlich ihres Objekt- und Entscheidungsmodell-Frameworks, der Software und der Dokumentation bleibt ausschließliches Eigentum von Enquant. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform für interne Geschäftszwecke für die Dauer des Vertrags.

Kundenspezifische Konfigurationen werden zur Nutzung innerhalb der Plattform bereitgestellt; aus Kundendaten erzeugte Datenexporte gehören dem Kunden.

8. Haftungsbeschränkung

Enquant haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit — ausgenommen Personenschäden — ist ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ausgeschlossen; die Gesamthaftung von Enquant pro Vertragsjahr ist mit den vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis bezahlten Entgelten begrenzt.

9. Laufzeit und Beendigung

Sofern im Bestellformular nicht anders vereinbart, hat das SaaS-Abonnement eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der laufenden Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Vertragsende stellt Enquant die Daten des Kunden dreißig Tage lang in einem gängigen maschinenlesbaren Format zum Export bereit und löscht sie danach, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

10. Änderungen dieser Bedingungen

Enquant kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, indem der Kunde mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten in Textform benachrichtigt wird. Widerspricht der Kunde nicht vor dem Stichtag, gelten die geänderten Bedingungen; widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Stichtag beenden.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist das sachlich zuständige Gericht in Linz, Österreich.

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